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Gepäcksicherheit


Mitnahme von Lebensmitteln ins Ausland - wichtiger Hinweis zur Maul- und Klauenseuche

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist es nun gesetzwidrig, bestimmte Fleisch- und Milchprodukte ins Ausland zu nehmen. Ab dem 7. August dürfen Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte von Tieren, die an der Maul- und Klauenseuche erkranken können (darunter Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Wild), nicht mitgeführt werden.

Dieses Verbot erstreckt sich auf Sandwiches, Reiseproviant und Lebensmittel für Urlaube mit Selbstverpflegung sowie auf frische, gekühlte, tiefgefrorene, eingedoste, konservierte und verarbeitete Produkte. Die Maul- und Klauenseuche ist zwar für Menschen ungefährlich, stellt jedoch eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Tieren dar. Sie kann über verschiedene Lebensmittel unter dafür anfälligen Tieren verbreitet werden. Sie sollten daher KEINE Lebensmittel mit ins Ausland nehmen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, besuchen Sie die Websitedes britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft Defra oder wählen Sie die Nummer +44 (0) 8459 33 55 77.


Neue Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen


Bitte lesen Sie auch Thomson Airways Standardbedingungen für Gepäck.

Gültig ab: 16:00 Uhr, Montag den 5. März 2007

Das britische Transportministerium (DFT), die Europäische Union (EU) (einschließlich der Schweiz), Ägypten und Tunesien (ab 1. April 2007) haben neue Sicherheitsbestimmungen eingeführt, die die Mitnahme einer begrenzten Flüssigkeitsmenge durch die Sicherheitskontrolle gestatten, sofern bestimmte Einschränkungen erfüllt werden.

Diese revidierten Einschränkungen werden weltweit von allen Flughäfen auferlegt und gelten für Passagiere mit Abflug aus der EU (einschließlich GB) sowie aus Norwegen, Island, der Schweiz, Ägypten und Tunesien.

Fluggäste werden gebeten, früh genug am Flughafen einzutreffen, um genügend Zeit für die Änderungen der neuen Sicherheitsbestimmungen einzuräumen.

Klicken Sie hier, um ein PDF-Diagramm der neuen Sicherheitsrichtlinien anzuzeigen.


Was ist neu?

Sie dürfen in Ihrem Handgepäck Folgendes mitführen:
  • Kleine Flüssigkeitsmengen, vorausgesetzt:

    - sie befinden sich in Behältern von jeweils maximal 100 ml,

    - der/die Behälter ist/sind in einem durchsichtigen, wieder versiegelbaren oder mit Reißverschluss versehenen Plastikbeutel von 20 x 20 cm oder 1 Liter Volumen untergebracht. Fluggäste müssen ihre eigenen wieder versiegelbaren Plastikbeutel mitbringen.

    - der Inhalt passt bequem in den Plastikbeutel, ist sichtbar und nicht übereinander gepackt und der Beutel ist vollständig geschlossen.

    Zu den genehmigten Flüssigkeiten gehören:

    Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
    Cremes, Lotionen und Öle
    Parfüm
    Sprays
    Gels (einschließlich Haar- und Duschgel)
    Inhalte von unter Druck stehenden Behältern (einschließlich Rasierschaum, anderen Schaumprodukten und Deodorants)
    Pasten (einschließlich Zahnpasta)
    halbflüssige Mischungen
    Mascara
    alle sonstigen Produkte von ähnlich zusammengesetzter Konsistenz.

    Der Plastikbeutel ist dem Handgepäck vor der Sicherheitskontrolle zu entnehmen und wird separat durchleuchtet.

    Flüssigkeiten in Behältern von mehr als 100 ml oder Flüssigkeiten, welche die oben genannten Einschränkungen nicht erfüllen, sind im Check-In-Gepäck zu verstauen.

  • Passagiere können ein kleines Feuerzeug durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Der Inhalt des Feuerzeugs wird als Teil der zugelassenen Flüssigkeitsmenge im wieder versiegelbaren Plastikbeutel betrachtet. Das Feuerzeug kann entweder in den Beutel gegeben oder separat zum Durchleuchten eingereicht werden. Aus Sicherheitsgründen das Feuerzeug nach dem Durchleuchten bitte nicht ins Handgepäck packen, sondern während des Fluges getrennt an Ihrer Person tragen. Auf Flügen nach/von den USA, Mexiko und Jamaika dürfen Sie nun Butan-Feuerzeuge an Ihrer Person tragen. Taschenlampen-Feuerzeuge sind jedoch nach wie vor nicht zugelassen. Unter keinen Umständen dürfen weitere Feuerzeuge oder Streichhölzer im Check-In-Gepäck untergebracht werden.

Was sich NICHT geändert hat

Sie dürfen in Ihrem Handgepäck weiterhin Folgendes mitführen:

  • Elektronische Geräte einschließlich Handys, Laptops, Digitalkameras und MP3-Player (wie i-Pods). Hinweis: Alle großen elektrischen Geräte einschließlich Laptops werden zusätzlich untersucht und durchleuchtet und sind vor der Sicherheitskontrolle dem Handgepäck zu entnehmen.

  • Rezeptpflichtige Medikamente in flüssiger Form (z.B. Diabetiker-Kits), soweit ihre Echtheit bestätigt ist. (Wenn der Behälter nicht mehr als 100 ml umfasst, sollte das Medikament in den Plastikbeutel gegeben werden.)

  • Babymilch, flüssige Babynahrung oder Sondernahrung in flüssiger Form in der für die Flugdauer benötigten Menge. (Der Inhalt jeder Flasche/jedes Behälters muss vom begleitenden Passagier selbst getestet werden, sollte jedoch NICHT in den durchsichtigen, wieder versiegelbaren Beutel gegeben werden.)

  • Ein Musikinstrument, falls es in das Handgepäckstück passt. Wenn nicht, kann es separat in seinem Koffer mitgeführt werden, sofern dieser keine weiteren Gegenstände enthält.

  • Passagiere, die von britischen Flughäfen abfliegen, dürfen nur ein Handgepäckstück pro Person mitnehmen. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind erlaubt und werden durchleuchtet.

    An der Sicherheitskontrolle werden Fluggäste gebeten, ihre Mäntel und Jacken zum Durchleuchten abzulegen. Zudem müssen sie u.U. ihre Schuhe zum Durchleuchten ausziehen.

    In die USA reisende Passagiere werden möglicherweise am Flugsteig einer weiteren Kontrolle unterzogen.

Einschränkungen nach der Sicherheitskontrolle des Flughafens
Sobald sich die Fluggäste in der Abfluglounge befinden, können sie alle dort erhältlichen Artikel einschließlich Flüssigkeiten kaufen und wie üblich mit an Bord mitnehmen. Dies gilt jetzt auch wieder für Flüge in die USA.

Zusätzliche im Abflugbereich gekaufte Flüssigkeiten und Gels (einschließlich zollfreien Artikeln) dürfen nun auf dem Abflug mitgenommen werden und werden u.U. in einen speziellen versiegelten Beutel gegeben. Bitte diesen nicht vor dem Durchleuchten oder während Transitflügen innerhalb der EU öffnen, da der Inhalt ansonsten an der Sicherheitskontrolle konfisziert werden könnte.

Reisen von EU-Flughäfen und Transit in GB mit Handgepäck:
Die gleichen Einschränkungen gelten für alle Transitpassagiere. Zusätzlich müssen alle an Bord einer EU-Maschine oder nach der Sicherheitskontrolle in einem EU-Flughafen erworbenen Flüssigkeiten mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Beutel aufbewahrt werden. Wir empfehlen, diesen nicht vor dem Durchleuchten in Ihrem Transit-Flughafen zu öffnen.

Reisen von Flughäfen außerhalb der EU nach GB mit Handgepäck:
Zur Zeit ist sich Thomson Airways keiner Einschränkungen bezüglich des Mitführens von Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flügen von außerhalb der EU nach GB bewusst. Davon ausgenommen sind Füge von den USA, doch u.U. gelten auch weitere lokal auferlegte Einschränkungen.

Reisen von Flughäfen außerhalb der EU und Transit in GB mit Handgepäck:
Zur Zeit ist sich Thomson Airways keiner Einschränkungen bezüglich des Mitführens von Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flügen von außerhalb der EU nach GB bewusst. Davon ausgenommen sind Füge von den USA, doch u.U. gelten auch weitere lokal auferlegte Einschränkungen. Fluggäste, die von außerhalb der EU durch GB gereist sind, können KEINE Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen in GB mitführen.

Reisen von den USA nach GB
Fluggäste können überdies nur begrenzte Flüssigkeits- und Gelmengen durch die Sicherheitskontrollen in die Abflugbereiche mitnehmen.
  • Ein durchsichtiger, wieder versiegelbarer 1-Liter-Plastikbeutel mit Flüssigkeiten, Gels und/oder Aerosolen
  • in Behältern mit einem Volumen von 90 ml oder weniger pro Behälter sind nun erlaubt.
  • Der Inhalt muss bequem in den komplett geschlossenen/versiegelten Plastikbeutel passen und jederzeit griffbereit im Handgepäck für eine Durchleuchtung sein. Sollten irgendwelche der Artikel nicht in den geschlossenen/versiegelten durchsichtigen Beutel passen oder das Höchstvolumen von 90ml überschreiten, ist dies dem Sicherheitspersonal an der Sicherheitskontrolle mitzuteilen.
  • Baby-Milchpräparate/-Milch und Babynahrung in Behältern für reisende Säuglinge oder Kleinkinder
  • Medikamente
  • Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker oder aus anderen medizinischen Gründen
Allgemeine Informationen
Fluggäste werden an der Sicherheitskontrolle u.U. einer zweiten Durchleuchtung unterzogen, wenn sie Flüssigkeiten und Gels an ihrer Person oder im Handgepäck mitführen.

Zur Gewährleistung maximaler Sicherheit dürfen KEINE Scheren, Messer, Klingen oder sonstigen gefährlichen Gegenstände mit an Bord genommen werden.

Passagiere können ein kleines Feuerzug durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Der Inhalt des Feuerzeugs wird als Teil der zugelassenen Flüssigkeitsmenge im wieder versiegelbaren Plastikbeutel betrachtet. Das Feuerzeug kann entweder in den Beutel gegeben oder separat zum Durchleuchten eingereicht werden. Aus Sicherheitsgründen das Feuerzeug nach dem Durchleuchten bitte nicht ins Handgepäck packen, sondern während des Fluges getrennt an Ihrer Person tragen. Hinweis: Auf Flügen nach/von den USA, Mexiko und Jamaika dürfen Sie nun Butan-Feuerzeuge an Ihrer Person tragen. Taschenlampen-Feuerzeuge sind jedoch nach wie vor nicht zugelassen. Unter keinen Umständen dürfen weitere Feuerzeuge oder Streichhölzer im Check-In-Gepäck untergebracht werden.

Im Folgenden sind einige hilfreiche Websites aufgeführt:

Transportministerium (DFT): http://www.dft.gov.uk/
Britische Flughafenbehörde: www.baa.co.uk