
Ein Kleinkind muss zum Zeitpunkt der Reise jünger als 24 Monate und aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen älter als 14 Tage sein. Die Gebühren für Kleinkinder variieren je nach Flugroute und –dauer und werden während des Buchungsprozesses angegeben. Jeder Erwachsene kann nur ein Kleinkind begleiten. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl an Kleinkindern auf jedem Flug beschränkt ist. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf ihren eigenen Sitz oder Handgepäck.
Kinder, die 2 Jahre oder älter sind müssen den vollen Preis bezahlen und bekommen ihren eigenen Sitz. Ihnen steht außerdem die volle Freigepäckgrenze zu.
Bitte klicken Sie hier, um Informationen zu den für Kinder akzeptierten Ausweispapieren zu erhalten.
Unbegleitete Jugendliche
Unter 14 JahrenThomson Airways befördert keine unbegleiteten Jugendlichen unter 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren müssen stets von einem 16-jährigen oder älteren Passagier (auf der gleichen Buchung) begleitet werden.
14 - 15 JahreThomson Airways befördert Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren, die ohne fremde Hilfe reisen können. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss den/die Jugendliche/n an den Check-in-Schalter begleiten, und neben den (nachgenannten) landesspezifischen Dokumenten muss ein gültiger Fotoausweis vorgewiesen werden. Wir raten den Eltern oder Erziehungsberechtigten dringend, den Flughafen erst nach dem Abflug zu verlassen.
ÖsterreichEine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten. KroatienAllein reisende Jugendliche müssen im Besitz einer offiziellen Erlaubnis der Eltern sein.
FrankreichFür französische Staatsangehörige unter 18 Jahren gelten Sondervorschriften. Für die Ausreise aus Frankreich mit oder ohne Begleitung (vor allem Personen, die nicht von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet werden und keinen eigenen gültigen Pass haben oder im gültigen Pass der Begleitperson nicht aufgeführt sind) braucht es eine „Attestation d’Autorisation de Sortie“ („Ausreiseerlaubnis“). Bei Reisen französischer Kinder über 7 Jahren mit dem Pass ihrer Eltern muss der Pass ein Foto des Kindes aufweisen.
LettlandAllein oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (mit Ausnahme der Eltern) reisende minderjährige lettische Staatsbürger brauchen zur Ausreise aus Lettland eine von einem beeidigten Notar beglaubigte schriftliche Erlaubnis der Eltern.
PortugalA minor under the age of 18 travelling to Portugal must either:
- be accompanied by a parent or guardian
- be met at the airport or point of entry by a parent or guardian, or
- carry a letter of authorisation to travel from a parent or guardian. The letter should name the adult responsible for the minor during his/her stay.
RumänienRumänischen Staatsbürgern unter 18 Jahren ist die Ausreise aus Rumänien in Begleitung beider Eltern oder in Begleitung eines Elternteils im Besitz der schriftlichen Erlaubnis des anderen Elternteils oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Besitz der schriftlichen Erlaubnis der Eltern und eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses gestattet.
SpanienAllein reisende Minderjährige bis 18 Jahre müssen im Besitz eines Passes oder eines Personalausweises und (falls erforderlich) eines Ausreiseformulars des Ursprungslandes sein. Dieses Ausreiseformular muss von einem oder beiden Elternteilen oder dem Erziehungsberechtigten bestätigt und von den Lokalbehörden (z. B. Polizei, Einwanderungsbehörde) beglaubigt werden.